Luxemburger Steuererklärung 2020 abgeben? Kein Problem!

Erst mal die gute Nachricht: Sie können sich entspannen, denn dieses Jahr geben Ihnen die Luxemburger mehr Zeit.

Statt wie üblich bis zum 31.3.2021, kann der Grenzpendler die Luxemburger Erklärung 3 Monate später, also bis zum 30.6.2021 abgeben. Dies gilt auch, wenn Sie verheiratet sind und von der Einzelveranlagung (Steuerklasse 1) zur Zusammenveranlagung (%Satz auf der Lohnsteuerkarte) switchen möchten.

Für 2020 gibt es aufgrund von Corona zustzliche Fragen:

1 Ich habe im Home Office in Deutschland gearbeitet. Muss ich diese Tage in Deutschland versteuern?

Es ist zu unterscheiden:

  • Wenn Sie nur wegen Corona im deutschen Home Office gearbeitet haben, und sonst in Luxemburg gearbeitet hätten, müssen Sie diese Home Office Zeit nicht in Deutschland versteuern. Vielmehr erfolgt eine Besteuerung in Luxemburg. Der Arbeitgeber sollte Ihnen eine Bestätigung ausstellen, dass Sie nur wegen Corona im Home Office waren.
  • Hatten Sie schon vor Corona im Home Office oder außerhalb Luxemburgs gearbeitet, so ist in aller Regel das Home Office/der Aufenthalt außerhalb Luxemburgs nicht coronabedingt. Daher müssen Sie diese Tage grundsätzlich in Deutschland versteuern, sofern Sie die 19 Tage Grenze überschritten haben.

Die Infos über die Gründe für die Arbeit im Home Office sollten Sie für ca. 14 Jahre aufbewahren. So lange kann ein Finanzamt Auskunft verlangen und rückwirkend besteuern.

2 Darf ich die neue Home Office Pauschale von 5 EUR in Anspruch nehmen?

Das geht in der Regel nur dann, wenn

  • Sie die Home Office Tage in Deutschland versteuern müssen oder
  • Sie andere Einkünfte haben, die in Deutschland versteuert werden müssen, und Sie die Einkünfte aus der Luxemburger Arbeitnehmertätigkeit zur Feststellung des anwendbaren Steuersatzes berechnen müssen.

3 Wie ist es mit Beträgen wegen Kurzarbeit (chômage partiel)?

Auch die Luxemburger Beträge wegen Kurzarbeit (chômage partiel) werden in Luxemburg versteuert.

4 Wie ist es mit Sonderurlaub aus familiären Gründen/ Congé pour raisons familiales?

In der Regel werden auch diese Tage in Luxemburg versteuert.

Sollten Sie jedoch weitere Einkünfte erzielen, die in Deutschland zu versteuern sind, so kann es hierdurch zu einer Erhöhung der deutschen Steuer kommen.

5 Welche Frist gilt in Deutschland?

Das deutsche Finanzministerium hat noch keine Aussagen zu einer möglichen Verlängerung getroffen – hier sollte man sich also darauf einstellen, die Erklärung bis zum 31.7.2021 abzugeben, wenn man keinen Steuerberater hat. Mit Steuerberater hat man sogar bis zum 28.2.2022 Zeit.